Preise

Wir verfolgen ein einfaches, transparentes und unkompliziertes Preismodell:

Unabhängig von Gruppengrößen kostet jede Tennisstunde (60 Minuten)

für Mitglieder der kooperierenden Vereine

je nach Trainer

  zwischen 28 und 34 Euro ¹

(inkl. Mehrwertsteuer)

Die Trainingskosten werden bei Jugendlichen über den Verein abgerechnet,

wobei diese je nach Verein durch Zuschüsse reduziert werden.

Ob und in welcher Höhe Zuschüsse gewährt werden, kann bei der Tennisschule

oder dem Verein erfragt werden. Erwachsene zahlen die Trainingskosten

direkt beim Trainer. Für das Wintertraining erhält die Tennisschule attraktive Hallenpreise,

so dass ein ganzjähriges Training kostengünstig angeboten werden kann.

Auch wir kommen um das Kleingedruckte nicht herum, daher sind ….

                                                          …….hier unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 

Laufzeit:

Die Kooperationen laufen für das Sommertraining v. 01.05 bis 30.09 und für das Wintertraining v. 01.10 bis 30.04

Kündigung:

Kündigungen von Kooperationen und Stunden sind zum 01. Oktober und zum 01. Mai bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich.

Trainingszeiten:  

In den Sommerferien des jeweiligen Bundeslandes des Vereins und an Feiertagen findet der Trainingsbetrieb nur nach Absprache statt. In den anderen Ferienzeiten findet das Training prinzipiell statt, kann aber bei rechtzeitiger Absage (vgl. Punkt „Absagen“) storniert werden.

Absagen:            

Werden Gruppenstunden von den Teilnehmern mind. 72 Stunden vor Trainingsbeginn begründet abgesagt, werden diese nicht berechnet.

Ausfälle:

Sofern der Trainer bereits mit dem Training begonnen hat, besteht kein Ersatzanspruch bei witterungsbedingtem Abbruch des Trainingstages.

Haftung:

Die Vereinstennisschule haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit dem Training. Hierfür zeichnen die Trainer verantwortlich, jedoch auch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


(1) Ausgenommen Tauberbischofsheim; hier Staffelung nach Gruppengrößen und  bedingt durch die Dienstleistung der Abrechnungsübernahme für den Verein abweichende Stundensätze.